KFZ Versicherung

Eine Vollkaskoversicherung für einen PKW schützt den Versicherungsnehmer letztlich in jedem möglichen Fall. Das bedeutet, wird das Fahrzeug durch eine fremde Person mutwillig beschädigt, greift die Vollkaskoversicherung. Dies geschieht im Übrigen auch in jenem Fall, wenn es zu einem selbstverschuldeten Unfall kommt. Ein Teilkaskoschutz ist in einer Vollkaskoversicherung bereits enthalten. Kommt es dagegen zu Schäden am eigenen Fahrzeug, dies kann beispielsweise Glasbruch sein, ein Zusammenstoß mit einem Tier oder aber sogar zu Diebstahl des Fahrzeugs, greift die Teilkaskoversicherung ein und schützt den Versicherungsnehmer vor Kosten, die nicht absehbar waren.